Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 36/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,23452
BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 36/86 (https://dejure.org/1986,23452)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1986 - 2 BvR 36/86 (https://dejure.org/1986,23452)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 2 BvR 36/86 (https://dejure.org/1986,23452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,23452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es sich bei der Zweitwohnungsteuer um eine örtliche Steuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG handelt (vgl. BVerfGE 65, 325 ) und die Zweitwohnungsteuer auch nicht bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig ist (zur Einkommensteuer und Grundsteuer vgl. BVerfGE 65, 325 ; zur Umsatzsteuer vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 1986 - 2 BvR 36/86 -, Der Wohnungseigentümer 1986, S. 54; vgl. auch BFHE 182, 243 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Sie ist insbesondere nicht gleichartig mit der Grundsteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983, a. a. O., Rn. 87 f.; BVerwG, Beschluss vom 15.5.2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 = juris Rn. 6), der Vermögensteuer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.5.2014, a. a. O., Rn. 6), der Einkommensteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983, a. a. O., Rn. 85 ff.), der Umsatzsteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.2.1986 - 2 BvR 36/86 - Wohnungseigentümer 1986, 54 = juris Rn. 6) und der Abgeltungsteuer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.5.2014, a. a. O., Rn. 6).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies damit begründet, dass nur bei Eigentümern und Dauermietern das Innehaben einer Zweitwohnung Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sei, was auf Kur- und Feriengäste nicht zutreffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.2.1986, a. a. O., Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 30. Oktober 1986 - 13 A 1/85 -, WohnEig 1987, 60, und vom 17. Juli 1985 - 13 A 167/84 -, ZKF 1986, 134 = SchlHA 1987, 44 - für das dortige Landesrecht; BVerfG, Kammerbeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 BvR 36/86 -, WohnEig 1986, 56.
  • VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016

    Daher verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nur die Eigentümer und Dauermieter, nicht aber Kurgäste und Feriengäste zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 2 BvR 36/86 -).
  • VG Sigmaringen, 17.10.2018 - 10 K 5418/16

    Zweitwohnungssteuer; Verstoß gegen Diskriminierungsverbot des Art. 6 GG; Ehepaare

    Das trifft für Feriengäste nicht zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.02.1986 - 2 BvR 36/86 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 LB 55/04 -, juris Rn. 22; zuletzt Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 12.02.2018 - 2 A 153/17 -, juris Rn. 76).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89

    Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer

    Ebenso ist es mit dem Gleichheitssatz vereinbar, daß der Mietwert nach der vom Finanzamt auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete in Verbindung mit der Steigerung der Wohnungsmieten nach dem (hier ermäßigten) Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet berechnet wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. Februar 1986 - 2 BvR 36/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85

    Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer;

    (vgl. dazu den Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1986 - 2 BvR 36/86 -).

    Von Bedeutung ist hier vor allem auch der Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (vgl. den Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1986 - 2 BvR 36/86 - m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2016 - 1 L 410/15

    Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer

    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem bereits ausgesprochen, dass es auch nicht gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn nur die Eigentümer und Dauermieter, nicht aber die Kurgäste und Feriengäste zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 2 BvR 36/86 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87

    Zweitwohnungssteuer

    Diese Unterschiede zwischen beiden Steuern erschöpfen sich nicht lediglich in verschiedenartigen Formulierungen der Steuertatbestände und in sonstigen geringfügigen Differenzierungen, die einer Gleichartigkeit nicht entgegenstehen würden, Sie sind vielmehr insgesamt derart tiefgreifend, daß eine Gleichartigkeit nicht angenommen werden kann (so BVerfG, Kammerbeschluß vom 12.2.1986 - 2 BvR 36/86 - OVG Lüneburg, Urteil vom 22.5.1985 - 13 OVG C 2/84 - S. 9/10 des amtlichen Abdrucks, insoweit nicht abgedruckt in KStZ 1985, 230; Urteil des Senats vom 18.12.1987 - 2 S 2423/86 -).
  • VGH Bayern, 11.06.2010 - 4 B 09.2092

    Zweitwohnungsteuer; Eigennutzungsmöglichkeit von vier bzw. zwei Wochen im Jahr

    Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Gleichheitssatz in Einklang steht, nur Eigentümer einer Zweitwohnung, nicht aber Feriengäste zur Zweitwohnungsteuer heranzuziehen (BVerfG vom 12.8.1986 Az. 2 BvR 36/86).
  • BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05

    Übertragbarkeit der vom Bundesfinanzhof zum Einkommensteuerrecht entwickelten

  • BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05

    Divergenzentscheidung bei Begrenzung der Zweitwohnungssteuerpflicht auf

  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893

    Zweitwohnungsteuer; Rückwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Nettokaltmiete;

  • FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94

    Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

  • BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechnung von

  • BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

  • VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114

    Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90

    Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1987 - 2 S 2335/85

    Keine Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei juristischen Personen wegen ihres

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21

    Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 2 S 2292/90

    Eine auf §§ 2, 6 Abs. 3 KAG i.d.F. vom 15.2.1982 beruhende

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1987 - 2 S 2425/86

    Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 2423/86

    Anforderungen an die Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur

  • VG München, 17.11.2010 - M 10 K 10.3119

    Nachweislich unrichtige Meldung (verneint)

  • VG Regensburg, 19.06.2007 - RN 11 K 06.1508
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht